Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung KV Lübeck |
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Tagesordnungspunkt: | 3.2. Inhaltliche Anträge |
Antragsteller*in: | Detlef Thannhäuser |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 21.05.2022, 16:44 |
A1: Anwohnerparken in Lübeck
Antragstext
Auf Bundesebene ist Anfang 2020 den Ländern die Möglichkeit (neu) eingeräumt
worden, künftig ihren Kommunen die Verabschiedung höherer Gebühren für das
Anwohnerparken zu gestatten. Hamburg, Freiburg, Tübingen, Mannheim, Karlsruhe,
Ulm, Stuttgart, … werden davon Gebrauch machen.
§ 6a Abs. 5a des StVG.
”Für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit
erheblichem Parkraummangel können die nach Landesrecht zuständigen Behörden
Gebühren erheben. Für die Festsetzung der Gebühren werden die Landesregierungen
ermächtigt, Gebührenordnungen zu erlassen. In den Gebührenordnungen können auch
die Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlicher Wert oder der
sonstige Nutzen der Parkmöglichkeiten für die Bewohner angemessen berücksichtigt
werden. In den Gebührenordnungen kann auch ein Höchstsatz festgelegt werden. Die
Ermächtigung kann durch Rechtsverordnung weiter übertragen werden.”
Die Voraussetzungen, um einen entsprechenden Antrag in die Lübecker Bürgerschaft
zu bringen, müssen auf Landesebene in Kiel geschaffen werden. Das ist bis jetzt
leider noch nicht der Fall.
Ein Beschluss des Kreisverbandes Lübeck und ein Beschluss des Landesparteitages
könnte vielleicht eine zügigere Entscheidung der Landesregierung herbeiführen.
Begründung
Erfolgt mündlich.